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   BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72   

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BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72 (https://dejure.org/1974,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1974 - VI C 47.72 (https://dejure.org/1974,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1974 - VI C 47.72 (https://dejure.org/1974,1059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung eines Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 03.04.1958 - III C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Auch ein Psychopath könne wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung in der Erwerbsfähigkeit gemindert und sogar erwerbsunfähig sein (vgl. BVerwGE 6, 306 [308]).

    Ein Psychopath, der es wegen seines Zustandes nur ein oder zwei Tage auf einer Arbeitsstelle aushalte, sei nicht nur in der Erwerbsfähigkeit gemindert, sondern auch erwerbsunfähig (BVerwGE 6, 306 [308]).

    Dies ergibt sich im übrigen auch aus dem Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung BVerwGE 6, 306 (308) [BVerwG 03.04.1958 - III C 284/56].

  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 64.72

    Beweiswürdigung bei divergierenden medizinischen Gutachten zur Frage des Grades

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Die Würdigung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ist zwar grundsätzlich Sache des Tatsachengerichts im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72]; 44, 152 [BVerwG 02.11.1973 - IV C 55/70]; Klaus Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, Handbuch des Sachverständigenbeweises, 1973, S. 348 ff.).

    Als ausreichend kann jedoch nur eine solche Begründung angesehen werden, die sich unter Darlegung von wissenschaftlichen Gegenmeinungen eingehend mit der Beurteilung des Sachverständigen auseinandersetzt und damit zugleich erkennen läßt, daß das Tatsachengericht die für die selbständige Beantwortung der zu begutachtenden Frage notwendige Sachkunde besitzt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65], vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 30.69 - und vom 26. Mai 1971 - BVerwG V C 103.69 - BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [361]; BGH in JZ 1970 S. 375 und in DRiZ 1973 S. 61; Stein-Jonas, ZPO, § 411 Anm. I 1 und 2; Klaus Müller a.a.O., S. 350; Jessnitzer a.a.O., S. 52).

    Dabei fällt auch ins Gewicht, daß über den Krankheitswert einer anlagebedingten Psychopathie offenbar selbst in Sachverständigenkreisen unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. zu einer ähnlichen Sach- und Rechtslage auch die Entscheidung BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [361]).

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Der vorliegende Streitfall liegt insofern wesentlich anders als derjenige, der Gegenstand der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung BSG 4, 147 war.

    Bei der vorliegend zu beantwortenden Frage, ob eine anlagebedingte Psychopathie in ihrem weiteren Verlauf infolge schädlicher wehrdiensteigentümlicher Belastungen zu einer MdE von mindestens 25 v.H. (als tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Gewährung eines Ausgleichs nach § 85 SVG) geführt hat, handelt es sich nicht um eine mit der richterlichen Erfahrung allein zu bewältigende und daher gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zulässige richterliche Schätzung eines Schädigungsgrades innerhalb enger Grenzen - so lag der Fall in der Entscheidung BSG 4, 147 (149) -, sondern um eine in erster Linie nach medizinischen Erkenntnissen zu beantwortende Frage.

  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Die Grundtendenz dieser sozialgerichtlichen Rechtsprechung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts im Dienstunfallrecht zu ähnlichen Fallgestaltungen entwickelt haben (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 [Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1967 S. 20] und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 [ZBR 1965 S. 53]).

    Abgesehen davon hat das Berufungsgericht auch nicht den schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - hervorgehobenen Gesichtspunkt geprüft, ob der Kläger eine der jeweiligen Situation entsprechende Willenskraft zur Überwindung seiner psychopathischen Reaktion auf nachteilige Wehrdiensteinflüsse hätte aufbringen können oder sogar müssen und ob bei ihm nicht lediglich eine Wunsch- oder Zweckreaktion (sog. "Rentenneurose") gegeben ist (vgl. dazu BSG 19, 275; 20, 241 [243]; BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; ferner Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz 26; Wilke/Wunderlich a.a.O., § 1 Anm. V 7).

  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Abgesehen davon hat das Berufungsgericht auch nicht den schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - hervorgehobenen Gesichtspunkt geprüft, ob der Kläger eine der jeweiligen Situation entsprechende Willenskraft zur Überwindung seiner psychopathischen Reaktion auf nachteilige Wehrdiensteinflüsse hätte aufbringen können oder sogar müssen und ob bei ihm nicht lediglich eine Wunsch- oder Zweckreaktion (sog. "Rentenneurose") gegeben ist (vgl. dazu BSG 19, 275; 20, 241 [243]; BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; ferner Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz 26; Wilke/Wunderlich a.a.O., § 1 Anm. V 7).

    Die formelhafte Feststellung des Berufungsgerichts, daß die besonders große Belastung des Klägers bei der Bundeswehr die "überragende Bedingung" für seine gesundheitliche Schädigung gewesen sei, kann eine solche individuelle Prüfung des konkreten Einzelfalles nicht ersetzen (vgl. auch hierzu BSG 19, 275).

  • BVerwG, 18.12.1968 - V C 24.67

    Verschaffung der Grundlagen für die Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit im

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Dabei erscheint es gerade im vorliegenden Fall geboten, dem Sachverständigen, der hier eine schwierige medizinische Frage im Hinblick auf eine ganz bestimmte Rechtsproblematik beantworten soll, die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte aufzuzeigen und zu erläutern, damit keine Mißverständnisse über die rechtliche Betrachtungsweise aufkommen können (vgl. BVerwGE 31, 138 [140]; Beschluß vom 11. Januar 1973 - BVerwG II B 17.72; vgl. ferner auch BAG in NJW 1972, 2279).
  • BAG, 25.05.1972 - 2 AZR 302/71

    Die Schwerbeschädigteneigenschaft wegen Blindheit ist als Rechtstatsache von

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Dabei erscheint es gerade im vorliegenden Fall geboten, dem Sachverständigen, der hier eine schwierige medizinische Frage im Hinblick auf eine ganz bestimmte Rechtsproblematik beantworten soll, die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte aufzuzeigen und zu erläutern, damit keine Mißverständnisse über die rechtliche Betrachtungsweise aufkommen können (vgl. BVerwGE 31, 138 [140]; Beschluß vom 11. Januar 1973 - BVerwG II B 17.72; vgl. ferner auch BAG in NJW 1972, 2279).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Das Berufungsgericht wird sich ferner darüber schlüssig werden müssen, ob nicht nach Lage des Falles die Einholung eines weiteren Gutachtens (Obergutachtens) geboten erscheint (vgl. Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 96.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 31 = ZBR 1967, 219 = RiA 1967, 178]).
  • BVerwG, 23.11.1967 - VIII C 50.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Es ist daher in Übereinstimmung mit der Auffassung des Berufungsgerichts grundsätzlich davon auszugehen, daß auch bei anlagebedingter psychischer Abnormität (Psychopathie) eine gesundheitliche Schädigung durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt werden kann, wenn die wehrdienstbedingten Belastungen die wesentliche Ursache dieser Schädigung - etwa im Sinne einer sog. richtunggebenden Verschlimmerung (vgl. BVerwGE 28, 240 [246]) - sind.
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72
    Die Grundtendenz dieser sozialgerichtlichen Rechtsprechung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts im Dienstunfallrecht zu ähnlichen Fallgestaltungen entwickelt haben (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 [Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1967 S. 20] und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 [ZBR 1965 S. 53]).
  • BSG, 30.11.1971 - 10 RV 114/70

    Unfallversicherungsschutz - Heimfahrt eines Soldaten - Umweg für Mitfahrenden

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69

    Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 184.63

    Wehrdienst - Soldat - räumlicher Schwerpunkt der bürgerlichen Lebensinteressen

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 26.05.1971 - V C 103.69

    Versagung rechtlichen Gehörs wegen der angehenden Anhörung eines Sachverständigen

  • BGH, 10.06.1958 - VI ZR 120/57

    Rechtsmittel

  • BSG, 22.09.1971 - 10 RV 330/70

    Unfall bei der Körperpflege nach dem Wehrdienst als Wehrdienstbeschädigung iS des

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 52/68

    Sachverständiger - Sachkunde - Gewerbsmäßige Lagerung - Mietvertrag

  • BSG, 28.07.1959 - 8 RV 425/57

    Neurotische und psychogene Reaktionen als Folgen des Wehrdienstes

  • BSG, 13.10.1959 - 10 RV 63/57
  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
  • BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Allerdings sind die Verwaltungsgerichte bei der ihnen obliegenden freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) berechtigt und verpflichtet, die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres zu übernehmen, sondern dessen Aussagen nach der angewandten Methode und nach den grundlegenden Annahmen und Feststellungen sowie den daraus gezogenen Schlußfolgerungen selbstverantwortlich zu überprüfen und zu würdigen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 47.72 - Buchholz 238.41 § 81 SVG Nr. 2).
  • BVerwG, 17.05.1977 - 2 B 38.76

    Begriff "durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse" - Umfassen der von

    Diesen Begriff hat das Bundesverwaltungsgericht in ausdrücklicher Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch bereits in den Gründen seines Urteils vom 18. Dezember 1974 (- VI C 47.72 - [Buchholz 238.41 § 81 SVG Nr. 2]) geklärt; dort ist ausgeführt, es bestehe in Rechtsprechung und Schrifttum Einigkeit darüber, "daß dem Wehrdienst eigentümlich Verhältnisse sind, die den Eigenarten dieses Dienstes entsprechen, im allgemeinen eng mit ihm verbunden sind und die sonst nicht oder nicht in dem Maße wie beim militärischen Dienst wirksam und erfahrungsgemäß den besonderen Umständen dieses Dienstes zuzurechnen sind".
  • BVerwG, 05.10.1989 - 7 B 134.89

    Anforderungen an die verwaltungsrechtliche Durchsetzbarkeit einer Namensänderung

    So kann auch keine Rede davon sein, daß das Oberverwaltungsgericht in einer schwierigen und umstrittenen medizinischen - hier psychologischen - Spezialfrage im Widerspruch zu der Ansicht eines qualifizierten Sachverständigen entschieden hätte, wie es in der von der Beschwerde zitierten Sache (Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 47.72 -) der Fall gewesen ist.
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